
Antragsbegehren:
Wir fordern die Wiedereinführung einer Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer. Bei der Wiedereinführung soll diese so neu gestaltet werden, dass sie unabhängig vom Einkommen gleich wirkt und nur von der Entfernung zum Arbeitsplatz abhängt.
Begründung:
I. Allgemeiner Teil
Die bisherige Entfernungspauschale vermindert das zu versteuernde Einkommen. Dieses Einkommen ist der Teil des Bruttolohns, der am Ende eigentlich besteuert wird. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird u.a. die Entfernungspauschale vom Bruttolohn abgezogen. Zur Ermittlung der Entfernungspauschale wurden bis zum Jahr 2007 bei einer Fahrt für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 0,30 Euro eingerechnet. Ab 2007 wird dies pro Fahrt erst ab dem 20sten Entfernungskilometer gemacht.
Grundsätzlich gilt: Die Entfernungspauschale ist systematisch gerecht. Der ihr zugrunde liegende Gedanke ist es diejenigen Kosten von der Besteuerung auszuschließen, die einem Arbeitnehmer notwendigerweise entstehen, um seine Tätigkeit überhaupt ausführen zu können (sog. Werbungskosten). D.h. Das der Staat sich dafür entschieden hat auf den Teil des Lohnes, den man für die Fahrten zur Arbeit braucht keine Steuern zu erheben.
Die Kritik, dass die Entfernungspauschale ArbeitnehmerInnen mit einem höheren Einkommen stärker zu Gute kommt, als Personen mit einem niedrigen bleibt berechtigt. Zu Bedenken ist, dass diese Kritik in gleichem Maße für jegliche Art von Werbungskosten gilt. Wenn man mit ausschliesslich diesem Argument die Entfernungspauschale abschafft, verliert jegliche Abzugsfähigkeit von Werbungstosten ihre Berechtigung.
Die Abschaffung der Entfernungspauschale erfolgte unter Verweis auf das Werkstorprinzip. Demnach beginne die Arbeit erst am Arbeitsplatz und erst ab da können entstandene Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Kosten für die Fahrt zur Arbeit seien jedoch keine Werbungskosten, da der Wohnort ja frei gewählt werden kann. Nach wie vor ist die Arbeitswelt jedoch von steigender Dynamik geprägt. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren weiter verstärkt. Das 20 Jährige Arbeitsverhältnis in einem einzigen Unternehmen ist nicht mehr der Regelfall. Deswegen wird es für viele ArbeitnehmerInnen, insbesondere für Familien, immer schwieriger ihren Wohnort kurzfristig an die Nähe zum Arbeitsplatz anzupassen.
II. Spezieller Teil
Es gibt keinen systematischen Grund dafür, dass die Entfernungspauschale ab dem 20sten Kilometer gilt und davor nicht. Insbesondere erscheint die Wahl dieser Entfernung als willkürlich. Mit der Abschaffung selbst werden gerade die Pendler bestraft, die nah am Arbeitsplatz wohnen und sich somit umweltschonend verhalten. Dies gilt auch für diejenigen, die den ÖPNV verwenden, da sie auch von der Entfernungspauschale profitieren.
Der Verweis auf die Gerechtigkeitslücke bei der Entfernungspauschale ist aus systematischen Gründen nicht berechtigt, da es eigentlich Aufgabe der Steuersätze ist Umverteilung zu organisieren. Ökonomisch gesehen, gilt es dennoch zu hinterfragen warum jemand mit einem höheren Einkommen stärker von der Fahrt zur Arbeit profitiert. Da die Entfernungspauschale faktisch alle ArbeitnehmerInnen betrifft, kann man diese noch weiter vereinheitlichen: beispielsweise durch die Verminderung der Steuerschuld um einen festen Cent Betrag pro Kilometer. So wird sichergestellt, dass die Entfernungspauschale Personen mit höherem Einkommen nicht weiter bevorteilt.

Antrag der Jusos Ulm an die Kreismitgliederversammlung der SPD Ulm am 4. November 2008
Der öffentliche Nahverkehr in Ulm muss barrierrefrei sein!
Die Jusos Ulm fordern, dass alle Bahnhöfe sowie Bushaltestellen der Stadt Ulm behindertengerecht umgebaut werden. Insbesondere dort, wo sich Treppen befinden, sollen Überbrückungsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer/innen beispielsweise in Form von flach abfallenden Rampen geschaffen werden. An Bussteigen mit ausschließlich hohen Bordsteinkanten wie z.B. am ZOB sollen diese teilweise durch flache ersetzt werden, sodass es Rollstuhlfahrer/innen ohne Schwierigkeiten möglich ist, auf den Bürgersteig zu gelangen.
Begründung:
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist gerade in der Stadt eine unersetzliche Grundlage für die persönliche Mobilität. Momentan wird allerdings die Benutzung dieser Verkehrsmittel Rollstuhlfahrer/innen, älteren Menschen mit Gehhilfen und Menschen mit Kinderwägen erheblich erschwert. Abgesehen von der Schwierigkeit in Busse sowie Züge zu gelangen, werden sie schon an den Haltestellen und Bahnhöfen durch Treppen und zu hohe Bordsteinkanten diskriminiert. Diese Diskriminierung entspricht nicht unserem Bild einer menschenfreundlichen Stadt. Es sollte selbstverständlich sein, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle zugänglich sind. Aus diesem Grunde fordern wir die behindertengerechte Umbauung aller Bahnhöfe und Bushaltestellen der Stadt Ulm.