Jusos Ulm

Solidarisch in Ulm

"Was macht Folter sexy?"

Veröffentlicht am 28.09.2007 in Pressemitteilungen
Diese Frage scheint sich jeglichem Gesamtzusammenhang zu entziehen, ist jedoch nicht ganz so abwegig, besieht man sich Umfragewerte, denen zufolge bis zu 60% der Befragten "ein bisschen Folter" für angemessen halten, wenn dadurch ausschlaggebende Aussagen erzwungen werden.

Ob grundlegend Sicherheit dadurch erreicht werden kann, dass Bürger der Rechte zu ihrem Schutz beraubt werden, ob derjenige, der einem Einzelnen Unrecht antut noch im Sinne des Rechtsstaates handelt, kurz: ob es eine Rechtfertigung der Folter gibt, diesen Fragen nahm sich die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin an.

Diese Frage scheint sich jeglichem Gesamtzusammenhang zu entziehen, ist jedoch nicht ganz so abwegig, besieht man sich Umfragewerte, denen zufolge bis zu 60% der Befragten "ein bisschen Folter" für angemessen halten, wenn dadurch ausschlaggebende Aussagen erzwungen werden.

Ob grundlegend Sicherheit dadurch erreicht werden kann, dass Bürger der Rechte zu ihrem Schutz beraubt werden, ob derjenige, der einem Einzelnen Unrecht antut noch im Sinne des Rechtsstaates handelt, kurz: ob es eine Rechtfertigung der Folter gibt, diesen Fragen nahm sich die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin an.

Im Rahmen der mittlerweile dreiwöchigen Ausstellung "Die Würde des Menschen ist (un)antastbar" hielt die einstige Bundesjustizministerin und jetzige Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Herta Däubler-Gmelin am gestrigen Abend einen Vortrag zu dem ebenso provokanten, wie leider auch mehr und mehr salonfähigen Ausspruch "Für die nationale Sicherheit: Dafür kann auch gefoltert werden!?" Sie nahm sich damit der Auffassung an, dass wer etwas Schlimmes getan habe, dafür auch gefoltert werden dürfe und beschäftigte sich mit dem Wunsch, wenn nötig auch durch Einschränkung eigener Grundrechte für Sicherheit zu sorgen. Zur Grundlage ihrer eigenen Argumentation nahm sie den durchaus geläufigen Standpunkt, dass durch die Folterung bei Verhören Geständnisse erzielt werden könnten, die der Allgemeinheit nützen und für mehr Sicherheit sorgen könnten. Sie verwies darauf, dass wer foltere und damit dem Gesetz widerspreche, kaum im Auftrag desselben handeln könne, dass also niemand durch Foltern einem Rechtsstaat diene, weil er dadurch ebendiesen Rechtsstaat missachte. Zudem widersprach sie vehement der Annahme, durch Folter könnten lebensrettende Aussagen erzielt werden: "Wenn man sich sicher ist, dass ein Verdächtigter einen Menschen entfüührt und versteckt hat, dann kann man ein Geständnis auch anders als durch Folter erzielen." Auch deutete sie darauf hin, dass Aussagen, die unter Folter gemacht würden, in den meisten Fällen nicht der Wahrheit entsprächen. Dies alles nahm sie zur Begründung dafür, dass niemals ein Gesetz die Folter bei Verhören erlauben dürfe und auch kein Gesetz zugunsten dessen ausgelegt werden dürfe.

Aufs Schärfste verurteilte sie zudem zahlreiche Versuche aus jüngster Zeit, die Befugnisse des Staates auf Kosten elementarer Rechte der Bürger auszuweiten.

Die Ängste der Bürger dürften nicht auf so unsensible Weise geschürt werden, wie es in letzter Zeit der Fall gewesen wauml;re. Denn unter einer vermeintlichen Bedrohung werde oft selbst "ein bisschen Folter" gedanklich nicht ausgeschlossen. Dass dies jedoch auf keinen Fall geschehen darf, macht die Ausstellung deutlich, wenn es schon der Artikel 1 des Grundgesetzes nicht tut.